Büroservice-Parschau

 

Preisliste für das Durchführen mechanischer Arbeitsgänge i.S.d. §6 Nr. 3 StBerG:

Die pauschalen Gebühren für die Erfassung richten sich nach den netto Umsatzerlösen des Mandants:

netto Umsatzerlöse (BMG) in EUR

mtl. Pauschale Gebühr netto

0 – 25.000

 55,00

25.001 – 50.000

  82,50

50.001 – 75.000

110,00

75.001 – 100.000

137,50

100.001 – 150.000

165,00

150.001 – 250.000

220,00

250.001 – 500.000

357,50

500.001 – 1.000.000

522,50

1.000.000 –

715,00 -

Lohn

17,50

Baulohn

21,00

Für die Aufnahme neuer Mandate wird eine einmalige Gebühr (je Mandat) in Höhe von netto 37,77 EUR (brutto 44,95 EUR) berechnet.

Für über das übliche Maß der Bearbeitung hinausgehende Tätigkeiten sowie Sortierarbeiten wird ein Kostensatz von 38,50 EUR / Stunde netto berechnet.


Sämtliche Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.